AGB
1 Teilnahme
- Die Teilnahme an Ausbildungen, Kursen und Lehrgängen der Sprachwerkstatt steht jedermann offen.
- Wenn für die angestrebte Abschlussprüfung von Seiten der prüfenden Stelle bestimmte Zugangs-, Tätigkeits- oder Leistungsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, muss der/die Interessent/-in diese erfüllen bzw. nachweisen, um teilnehmen zu können.
2 Anmeldung
- Die Anmeldung erfolgt ausschließlich in schriftlicher Form auf den dafür vorgesehenen Vordrucken. Minderjährige bedürfen der schriftlichen Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
- Mit der Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt; sie gelten auch, wenn die Förderung der Lehrgangsteilnahme über einen Kostenträger erfolgt.
- Mit der Anmeldung verpflichtet sich der/die Teilnehmer/-in, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Fehltage sind durch Bescheinigungen zu belegen. Diese müssen spätestens am dritten Tag beim Maßnahmeträger vorliegen. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen für jeden vollen gefehlten Tag eingereicht werden. Erhält ein/eine Teilnehmer/-in eine Förderung nach dem SGB III oder anderen gesetzlichen Bestimmungen, erfolgt bei Fehltagen ohne ärztliches Attest nach 2 Tagen eine Information an den jeweiligen Kostenträger.
- Der/die Teilnehmer/-in nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass der Kostenträger laufend über Leistungsstände, Fehlzeiten, besondere Vorkommnisse etc. unterrichtet wird.
- Es besteht von Seiten des/der Teilnehmers/-in kein Anspruch auf einen/eine bestimmte/-n Dozenten/-in oder einen bestimmten Klassenraum bzw. Lehrgangsort.
3 Beginn und Dauer
- Beginn und Dauer der Lehrgänge, Unterrichtszeiten und -orte sind dem Programm zu entnehmen.
- Änderungen des Lehrgangsprogramms sind vorbehalten.
4 Lehrgangsgebühren
- Der/die Lehrgangsteilnehmer/-in verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der vereinbarten Lehrgangsgebühren, auch wenn die Förderung durch einen Kostenträger erfolgt. Die Gebühren des jeweiligen Lehrgangs sind aus dem Programm oder dem Vertrag ersichtlich bzw. ergeben sich aus Vereinbarungen mit dem Kostenträger.
- Die Lehrgangsgebühren sind zu Beginn des Lehrgangs, in der Regel innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung, fällig.
Bei Lehrgängen, die länger als drei Monate dauern, kann die Gebühr in zwei Raten gezahlt werden, wobei die erste nach Erhalt der Rechnung, die zweite zur Hälfte des Kurses fällig ist. Dauert ein Kurs länger als 6 Monate, kann Zahlung in Monatsraten vereinbart werden. Die Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühren besteht auch dann, wenn der Unterricht nicht oder nur teilweise besucht wird. Abweichende Regelungen sind den jeweiligen Seminarunterlagen zu entnehmen. - Für Vollzeitlehrgänge (z.B. Umschulungen) gilt folgende Regelung:
Ist die Anmeldung vom Kostenträger bewilligt bzw. bestätigt, werden die Lehrgangsgebühren, Lernmittel, Prüfungs- und sonstige Gebühren durch den Kostenträger direkt an die Sprachwerkstatt gezahlt. Die Zahlungsweise richtet sich nach den Vereinbarungen mit dem Kostenträger. - Mit der Kursanmeldung akzeptieren Sie die Rechnungslegung in Euro und erklären sich bereit, den Rechnungsbetrag entsprechend zu entrichten.
5 Nichtdurchführung, Rücktritt, Kündigung und Abbruch des Lehrgangs
- Liegen für einen Lehrgang nicht genügend Anmeldungen vor oder ist es nicht möglich, einen Lehrgang programmgemäß durchzuführen aus Gründen, die nicht von der Sprachwerkstatt zu vertreten sind, so kann ein Lehrgang abgesagt werden. In Einzelfällen kann aus betriebsinternen Gründen ein Kurs durchgeführt werden, auch wenn nicht ausreichende Anmeldungen vorliegen. Daraus entsteht jedoch kein Anspruch auf die Durchführung von Folgekursen.
- Es besteht ein Rücktrittsrecht von der Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens jedoch bis zum Maßnahmebeginn. Dieses Recht muss schriftlich ausgeübt werden.
- Ist nach Absprache die Anmeldung oder der Vertragsabschluss vorbehaltlich der Gewährung einer Förderung nach dem SGB III oder anderer gesetzlicher Bestimmungen erfolgt, ist ein Rücktritt auch nach dem Beginn des Lehrgangs möglich, wenn eine Förderung nicht bewilligt worden ist. Für den/die Teilnehmer/-in entstehen dann keine Kosten; erhaltene Lernmittel müssen zurückgegeben werden.
- Von Seiten des/der Teilnehmers/-in sind berufsbegleitende Lehrgänge mit einer Gesamtdauer unter 6 Monaten und Lehrgänge mit einer Gesamtdauer von bis zu drei Monaten nicht kündbar. Alle weiteren Lehrgänge sind mit einer Frist von sechs Wochen kündbar. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Lehrgangsgebühren fallen bis zum Ende der Kündigungsfrist an. Ein außerordentliches Kündigungsrecht der Teilnehmer/-innen besteht nur bei einer Arbeitsaufnahme.
- Bricht der Kostenträger die Maßnahme für einen/eine Teilnehmer/-in ab, so ist mit dem Tag des Abbruchs der Lehrgang für den/die Teilnehmer/-in beendet. Die Abrechnung der Lehrgangsgebühren in diesen Fällen erfolgt gemäß den Bestimmungen unter Punkt 4.
- Wenn ein/eine Teilnehmer/-in den Unterricht nachhaltig stört oder durch häufiges Fehlen oder mangelnde Leistungsbereitschaft bzw. Leistungsfähigkeit im Unterricht oder Betriebspraktikum das Erreichen des Lehrgangszieles gefährdet ist, hat die Sprachwerkstatt das Recht, nach vorheriger Abmahnung den/die betreffende/-n Teilnehmer/-in ohne Einhaltung von Fristen vom Lehrgang auszuschließen. Der Kostenträger wird umgehend darüber unterrichtet.
6 Lehrgangsunterbrechungen und -ferien
- Lehrgänge können durch die Ferienregelung der Sprachwerkstatt unterbrochen werden. Einzelheiten können der jeweiligen Lehrgangsbeschreibung entnommen werden.
- Bei berufsbegleitenden Kursen findet in den Ferien der öffentlichen Schulen kein Unterricht statt.
7 Personenbezogene Daten
- Der Lehrgangsteilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass personenbezogene Daten zwischen der Sprachwerkstatt und dem Kostenträger weitergegeben werden dürfen, soweit dies zur Leistungsbeurteilung notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Die “Allgemeinen Datenschutzhinweise”sind Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8 Haftung
- Für die Teilnahme an Lehrgängen und für deren Erfolg ist jegliche Haftung der Sprachwerkstatt gegenüber dem/der Teilnehmer/-in und etwaigen Dritten ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch bei Nichtdurchführung eines Lehrgangs, Rücktritt, Kündigung und Abbruch sowie bei möglicherweise daraus entstehenden Schäden.
- Findet ein Lehrgang nicht statt, werden bereits gezahlte Gebühren zurückerstattet.
- Bei Unfällen haftet die Sprachwerkstatt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Bei Diebstahl oder Verlust eingebrachter Gegenstände ist die Haftung ausgeschlossen.
9 Sonstiges
- Der/die Teilnehmer/-in verpflichtet sich, die im Unterrichtsort geltende Hausordnung einzuhalten, Anweisungen der Schulleitung und deren Beauftragten zu befolgen und den mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen zu entsprechen.
- Das Ändern und das Kopieren von im Unterricht eingesetzter Software auf externe Datenträger ist untersagt. Ebenfalls darf nicht für die Sprachwerkstatt nicht lizenzierte Software mitgebracht oder eingesetzt werden.
- Nebenabreden bzw. Absprachen, die eine Änderung einzelner Bestimmungen beinhalten, sind nur bei schriftlicher Bestätigung der Schulleitung verbindlich.